Leistungen
Kommunikation
Öffentlichkeitsarbeit/Krisenkommunikation
Im Rahmen des Krisenmanagements wird bei der Römermann Insolvenzverwalter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ein großes Augenmerk auf die begleitende Kommunikation gelegt, um Reputationsschäden für das jeweilige Unternehmen vorzubeugen und bestmöglich zu verhindern. Es geht dabei insbesondere darum, das Vertrauen in die Sanierungsmaßnahmen und die grundsätzliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten und so die Fortführung des bestehenden Geschäfts sicherzustellen. Dazu zählt auch ein gutes Monitoring öffentlicher Verlautbarungen, um auf eventuelle negative Äußerungen kurzfristig reagieren zu können.
Oftmals geht es dabei auch darum, herauszufinden, wie eine bereits abgebrochene Kommunikation zwischen Verfahrensbeteiligten, darunter Banken und Lieferanten, schnellstmöglich wieder hergestellt werden kann. Intern ist es von großer Bedeutung, eine bestmögliche Führungskräfte- und Mitarbeiterinformation über die Maßnahmen und Aktivitäten zu gewährleisten. Dies wird u.a. sichergestellt durch eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung sowie die sofortige Durchführung einer Belegschaftsversammlung. Im Rahmen dieser Belegschaftsversammlung wird über den generellen Verfahrensablauf, die Situation des Unternehmens und die geplanten Maßnahmen sowie die Rechte der Arbeitnehmer informiert.
Erreichbarkeit
Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr. Verantwortliche Ansprechpartner sind auch außerhalb dieser Bürozeiten erreichbar und können über ihr Mobiltelefon kontaktiert werden.
Informationen zum Stand der Verfahren
Arbeitnehmer und ein ggf. vorhandener Betriebsrat werden während des gesamten Verfahrensverlaufs bestmöglich über den Sachstand, die geplanten Maßnahmen und die Verfahrensoptionen informiert. Aktuelle Daten zum Stand der Verfahren stehen darüber hinaus jederzeit online über das Gläubiger-Informations-System (GIS) zur Verfügung. Dem Insolvenzgericht richten wir zusätzlich, d.h. außerhalb der regelmäßigen Berichterstattung, jederzeit einen Onlineeinblick in das jeweilige Insolvenzsonderkonto ein.
Sprachkenntnisse
Folgende Sprachen werden durch die Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte und/oder sonstigen Mitarbeiter verhandlungssicher beherrscht:
- Englisch
- Französisch
- Spanisch
- Türkisch
- Griechisch
- Russisch
- Ukrainisch
- Chinesisch
- Tschechisch
Während Englisch von mehreren Mitarbeitern und von den Insolvenzverwaltern ohnehin verhandlungssicher als Arbeitssprache beherrscht wird, steht für jede der genannten Sprachen mindestens ein Muttersprachler in der Kanzlei zur Verfügung.