von Dr. Mario Nawroth & Hendrik Becker

Nach der EUInsVO und der europäischen Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie, die u. a. in Deutschland zum StaRUG geführt hat, beabsichtigt die EU-Kommission im materiellen Insolvenzrecht Standards vorzugeben, um die erheblichen Unterschiede der nationalen Insolvenzrechtsregelungen zu harmonisieren. Am 07.12.2022 wurde ein Richtlinienvorschlag (COM (2022) 702 final) veröffentlicht. Er ist zu finden unter:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52022PC0702&qid=1675709583038.

Der InsolvRL-Entwurf enthält folgende Regelungen:

Artt. 1 bis 3          –      ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artt. 4 bis 12        –      ANFECHTUNGSKLAGEN
Artt. 13 bis 18      –      Aufspürung von zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögenswerten
Artt. 19 bis 35      –      PRE-PACK-VERFAHREN
Artt. 36 und 37    –      PFLICHT DER UNTERNEHMENSLEITUNG, DIE ERÖFFNUNG EINES INSOLVENZVERFAHRENS ZU BEANTRAGEN, UND ZIVILRECHTLICHE HAFTUNG
Artt. 37 bis 57      –      LIQUIDATION ZAHLUNGSUNFÄHIGER KLEINSTUNTERNEHMEN
Artt. 58 bis 67      –      GLÄUBIGERAUSSCHUSS
Art. 68                    –      MAßNAHMEN ZUR ERHÖHUNG DER TRANSPARENZ DES NATIONALEN INSOLVENZRECHTS
Artt. 69 bis 73      –      SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Diskutiert wird gerade vor allem, die geplante Einführung einer neuen Verfahrensart zur Abwicklung von Kleinstunternehmen in der Form eines vereinfachten Insolvenzverfahrens (vgl. Artt. 38 ff.). Besonderheit dieser Liquidationsvariante ist, dass das Verfahren ohne Insolvenzverwalter in Eigenregie des Schuldners abgewickelt werden soll.

Bei dem vorliegenden Richtlinienvorschlag handelt es sich um einen ersten Entwurf, der sich noch einigen Änderungen gegenübersehen wird. Nach der Verabschiedung im Europäischen Parlament bedarf es noch der Umsetzung in das deutsche Recht, wobei insgesamt von einem mehrjährigen Zeitraum ausgegangen werden kann – voraussichtlich 2026. Prognostisch werden die deutsche Rechtsordnung und die Rechtpraxis nicht auf den Kopf gestellt.

Für weitere Einzelheiten wird auf unsere Ausführungen im aktuellen Heft 3 der Zeitschrift NWB Sanieren und Restrukturieren (S. 95 ff.) verwiesen, welches am 28.03.2023 erschienen ist.

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